Klassische Homöpathie

Die ganzheitliche, sanfte und tiefgreifende Methode

Der Begründer der Homöopathie (Dr. Samuel Hahenmann) hat herausgefunden, dass mit Hilfe der passenden Arznei im Körper ein Reiz gesetzt wird und die unvollständig arbeitenden Selbstheilungskräfte zu einer gezielten Abwehrleistung veranlasst werden. Die Selbstheilungskräfte werden somit gestärkt und der Organismus zur Harmonie zurückgeführt.
 
Die Homöopathie legt das Augenmerk auf den ganzen Menschen als Einheit von Körper, Geist und Seele. Es wird die Hauptbeschwerde zusammen mit dem Gesamtzustand des Patienten, sein subjektives Empfinden und die objektiv beobachteten individuellen Symptome berücksichtigt. Diese Informationen werden durch spezifische Reaktionen des Patienten auf Wärme, Kälte und andere Außenreize sowie sein seelischen Empfinden ergänzt und differenziert. Alles zusammen bildet die Grundlage der Verschreibung. In der homöopathischen Therapie wird also der einzelne Patient mit seinen ganz individuellen Symptomen behandelt und das kann bedeuten, dass zwei Patienten mit der gleichen Erkrankung unterschiedliche homöopathische Mittel verschrieben werden.
 
Es gibt heute ca. 3.000 bis 4.000 homöopathische Arzneimittel. Die Ausgangssubstanzen sind pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Herkunft. Die Auswahl ist keineswegs immer leicht und Bedarf einer genauen Repertorisation.

Vier Grundprinzipien bestimmen die Homöopathie:

1. Ähnlichkeitsregel

Der Begründer der Homöopathie, Dr. Samuel Hahnemann (1755 – 1843), formulierte den Satz „Similia similibus curentur“, was übersetzt wird mit „Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden“. Dieses sogenannte Ähnlichkeitsprinzip ist die Grundlage der Homöopathie und besagt, dass eine Substanz, die beim Gesunden bestimmte Symptome hervorruft, ähnliche Symptome beim Kranken zu heilen vermag. Z. B. muss das Arzneiprofil von Belladonna (Tollkirsche) – plötzlich, hohes Fieber, rotes Gesicht, kalte Hände und Füße und erweiterte Pupillen – mit den Symptomen der Erkältung/Grippe ihres Kindes deckungsgleich sein, wenn das Mittel wirken soll.

 

2. Arzneimittelprüfung

Bei einer Arzneimittelprüfung nimmt eine Gruppe gesunder Menschen in einem gewissen Zeitraum homöopathisch zubereitete Substanzen ein, wobei körperlich, seelisch oder geistig auftretende Symptome genau beobachtet und protokolliert werden. Diese Reaktionen bezeichnet man als das sogenannte Arzneimittelbild. Dieses vergleicht der homöopathisch arbeitende Therapeut mit der Erkrankung des Patienten und sucht nun das für ihn ähnlichste Mittel heraus.


3. . Potenzierung

Entscheidend für Herstellung und Wirkung eines Arzneimittels ist das von Hahnemann entwickelte Verfahren der Potenzierung (Dynamisierung).

Durch das aufwändige Verreibungs- oder Verschüttelungsverfahren verändert sich die Ausgangssubstanz und gewinnt dabei an Wirkungskraft und verliert  ihre chemischen oder giftigen Eigenschaften. Sie können so als Arznei genutzt werden ohne dem Organismus zu schaden.

4. Einzelmittelverordnung

Ein Therapeut der nach der klassischen Homöopathie behandelt wird ein Einzelmittel verordnen. Dafür ist eine ausführliche Anamnese (Fallaufnahme) erforderlich. Mehrere gleichzeitig eingenommene homöopathische Arzneimittel können sich in ihren Schwingungs-, Informations- oder Reizmustern behindern oder sogar aufheben. Eine genau passende homöopathische Arznei braucht keine Ergänzung.


 

Diese Behandlungsmethode ist von der evidenzbasierten Medizin nicht anerkannt. Es handelt sich um eine Methode der Naturheilkunde. Alle Angaben über Eigenschaften, Wirkungen und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen innerhalb der Therapiemethode selbst.